Koordinierungsstelle
Artikel 10 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung von zumindest einer offiziellen Koordinierungsstelle. In Umsetzung dieser Verpflichtung hat Österreich im Sommer 2015 die Nationale Koordinierungsstelle "Gewalt gegen Frauen" in der Fachabteilung für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Bundeskanzleramt eingerichtet.
Zu den zentralen Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle gehören die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt sowie das Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Daten.