Österreichweiter Ausbau von Gewaltambulanzen

In Gewaltambulanzen (auch klinisch-forensische Untersuchungsstellen) können Opfer – unabhängig von Alter und Geschlecht – Spuren und Beweise kostenlos und ohne eine Anzeige erstatten zu müssen, dokumentieren lassen.

Gewaltambulanzen können einen zentralen Beitrag leisten, indem sie Gewaltopfern in einer geschützten und einfühlsamen Umgebung Unterstützung bieten, die rechtliche Aufarbeitung erleichtern und über weiterführende Hilfsangebote informieren sowie diese vermitteln. Vor allem in Fällen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, in denen vor Gericht oftmals Aussage gegen Aussage steht, spielen objektivierbare Beweise, wie Verletzungsdokumentationen und Spuren, eine wichtige Rolle, um zu einer Verurteilung zu führen.

Sowohl die Istanbul-Konvention als auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fordern die Bereitstellung von Einrichtungen, die gerichtsmedizinische Untersuchungen anbieten.

Gewaltambulanzen gibt es in Österreich mittlerweile in Graz und in Wien. Sie verfügen außerdem über mobile Teams und können Betroffene in Niederösterreich, Kärnten und im Burgenland unterstützen.
Seit 1. September 2024 ist zudem das Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz in Kraft, damit österreichweit noch weitere Gewaltambulanzen eingerichtet werden können.

Gewaltambulanzen im Überblick:

  • Gewaltbetroffene Personen können Gewaltambulanzen kostenlos, ohne E-Card und ohne vorherige Anzeige in Anspruch nehmen.
  • Spuren und Beweise werden fachgerecht gesichert und dokumentiert – es müssen aber keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
  • Betroffene werden psychosozial unterstützt und erhalten wichtige Informationen über weiterführende Hilfsangebote, wie beispielsweise die Gewaltschutzzentren oder Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt.
  • In Fällen, in denen keine Anzeige erstattet wird, werden die gesicherten Spuren und Beweise bis zu zehn Jahre lang aufbewahrt, sodass sie bei Bedarf in einem späteren Strafverfahren verwendet werden können.

Gewaltbetroffene Personen sollten eine Gewaltambulanz nach einem gewaltsamen Übergriff so rasch wie möglich aufsuchen, da gewisse Spuren und Beweise nur für kurze Zeit dokumentierbar sind. Auf den untenstehenden Websites finden Sie genaue Informationen, wann und wie die Gewaltambulanzen am besten erreicht werden können.

Mit der Einrichtung von Gewaltambulanzen in Graz und Wien ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Versorgungslandschaft für von Gewalt betroffene Personen in Österreich gelungen.

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