Empfehlungskatalog der Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen

Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen, eine Unterarbeitsgruppe der Task Force Menschenhandel, veröffentlichte ihren 5. Umsetzungsbericht der Jahre 2021-2024. Im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wurden Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und zur Prävention von Ausbeutung erarbeitet

Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen ist in Österreich grundsätzlich legal und unterliegt einem regulierenden System. Dieses ermöglicht sowohl die Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen, als auch Beratung, Unterstützung und Gesundheitsvorsorge für Sexdienstleistende. Der damit gewährleistete niederschwelligere Zugang zu Sexdienstleistenden erleichtert wiederum die Identifizierung potentieller Opfer von Menschenhandel und (sexueller) Gewalt im Rahmen von Beratung und Kontrollen.

Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen wurde 2009 im Rahmen der Task Force Menschenhandel eingerichtet und ist im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verankert. Die Arbeitsgruppe besteht aus rund 30 Fachexpertinnen und Fachexperten von spezialisierten Beratungsstellen für Sexdienstleistende, polizeilichen Fachstellen und Fachbereichen der Bundes- und Landesverwaltung. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexdienstleistenden. Dies unter anderem durch die Erarbeitung von Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und zur Prävention von Ausbeutung. Alle drei Jahre wird ein Umsetzungsbericht vorgelegt. In diesem werden die relevante Rechtslage, Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zusammengefasst und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene ausgesprochen. Zudem werden bereits gesetzte Umsetzungsmaßnahmen dargestellt.

Der Empfehlungskatalog der Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen umfasst u. a. Empfehlungen im Bereich legale Ausübung (inklusive Vorgaben für Bordellbetriebe), soziale Absicherung und Gesundheit, Besteuerung, Werbung und Kundenverantwortung.

Auch aus der Istanbul-Konvention ergibt sich eine Verpflichtung zum Schutz von Sexdienstleisterinnen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. GREVIO führt dazu im 2. Tätigkeitsbericht aus, dass Sexdienstleistende mit Hürden konfrontiert sein können, allgemeine und spezielle Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

In Österreich liegt die Regelung, an welchen Orten und unter welchen Voraussetzungen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden dürfen, in der Kompetenz der Bundesländer. Die entsprechenden Landesgesetze sind sehr unterschiedlich geregelt. Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen empfiehlt deshalb u. a. die Harmonisierung der Rechtslage und Vollzugspraxis in den Bundesländern und die strukturierte Kooperation der Bundesländer untereinander sowie zwischen Bund und Ländern.

Zusätzlich ist es für Sexdienstleistende in der Praxis oftmals schwierig, an für sie relevante Informationen zu gelangen. Die Arbeitsgruppe erstellte daher die Informationsbroschüre "Sexwork-Info". Sie erläutert die Rechte und Pflichten von Sexdienstleistenden und das Unterstützungssystem in Österreich und wird in neun Sprachen aufgelegt. Eine Aktualisierung der Broschüre ist derzeit in Umsetzung.

Weiterführende Informationen