Veröffentlichung des GREVIO-Berichts sowie der österreichischen Stellungnahme

Die GREVIO-Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie die österreichische Stellungnahme dazu wurden am 10. September 2024 veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf die Fortschritte in den Bereichen Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit für gewaltbetroffene Frauen.

Die thematische Evaluierungsrunde mit dem Fokusthema "building trust by delivering support, protection and justice" hat im Jahr 2023 begonnen. Der von der Nationalen Koordinierungsstelle – unter Einbeziehung aller Ressorts und der Bundesländer – verfasste bzw. zusammengeführte "Thematische Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention" (= 2. Staatenbericht) wurde im Juni 2023 an den Europarat übermittelt.

Von 2. bis 6. Oktober 2023 folgte ein Staatenbesuch durch eine GREVIO-Expertinnen- und Expertendelegation in Österreich. Die Treffen mit Expertinnen und Experten aus der Verwaltung wurden von der Nationalen Koordinierungsstelle organisiert. Zusätzlich traf GREVIO Expertinnen und Experten von NGOs sowie der Politik. Eine Liste aller im Rahmen des Staatenbesuchs getroffenen Einrichtungen, NGOs etc. ist dem Anhang II des GREVIO-Berichts zu entnehmen.

Anhand der gesammelten Informationen erstellte GREVIO den nun veröffentlichten Bericht, zu dem Österreich Stellung bezog. Im Bericht lobt GREVIO an vielen Stellen die umfassenden Fortschritte und gesetzten Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention, identifiziert jedoch auch ernst zu nehmende neue Entwicklungen, Herausforderungen und Handlungsfelder. Um diese Lücken künftig zu schließen, beinhaltet der GREVIO-Bericht (inklusive Unterpunkten) 39 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich.

Die Empfehlungen richten sich an alle inhaltlich befassten Ressorts. Sie reichen von der Forderung nach verpflichtenden Aus- und Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu allen Formen von Gewalt über die Forderung nach Informationen über den Ausspruch eines Annäherungs- und Betretungsverbotes an Schulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen (wenn das Annäherungs- und Betretungsverbot in Bezug auf ein Kind oder einen Elternteil erlassen worden ist) bis hin zur Forderung nach der Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans.

Am 17. Dezember 2024 wird der Bericht im Vertragsstaatenkomitee der Istanbul-Konvention (CoP) behandelt. In diesem Rahmen werden die vordringlichsten Empfehlungen an Österreich ausgesprochen bzw. verabschiedet. Die Empfehlungen dienen schließlich als Grundlage für weitere Maßnahmen.

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