Istanbul-Konvention trat am 1. Oktober 2023 in der EU in Kraft
6 Jahre nachdem die EU die Konvention unterzeichnet hat, ist der Beitritt vollendet. Dies ist ein aktiver und sichtbarer Schritt zur Stärkung des Gewaltschutzes und Gewaltprävention in der EU.
Die EU unterzeichnete die Istanbul-Konvention bereits am 13. Juni 2017. Es folgten intensive Verhandlungen zum EU-Beitritt auf europäischer Ebene.
Während beachtliche Fortschritte bei der Verhandlung der technischen Dokumente unter österreichischem Ratsvorsitz erzielt wurden, konnte die Blockade aufgrund von rechtlichen und politischen Problemen in einigen Mitgliedstaaten der EU, die einem Abschluss der Istanbul-Konvention durch die EU entgegenstanden, viele Jahre nicht gelöst werden.
Schließlich wurden die Verhandlungen unterbrochen, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Antrag des Europäischen Parlaments über das Erfordernis des Einstimmigkeitsprinzips zu entscheiden hatte. Der EuGH stellte in dem Gutachten 1/19 vom 6. Oktober 2021 klar, dass der Abschluss der Istanbul-Konvention durch die EU nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, dass zuvor eine "einstimmige Entscheidung" ("common accord") aller Mitgliedstaaten erzielt wurde. Der Rat könne im gegenständlichen Fall mit qualifizierter Mehrheit entscheiden.
In den weiteren Verhandlungen sprachen sich die Mitgliedstaaten für eine geteilte Verantwortung auf Basis der zugeteilten Kompetenzen aus. So unterliegen Regelungen der Istanbul-Konvention zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, zu Asyl und Migration sowie zur Bindung der EU-Verwaltung an das Abkommen dem EU-Recht.
Am 10. Mai 2023 stimmte das Parlament in der Plenartagung der Ratifikation durch die EU zu. Der Rat nahm die Ratsbeschlüsse gemeinsam mit dem "Code of Conduct" und der Kompetenzerklärung am 1. Juni an. Daraufhin wurden die beiden Ratsbeschlüsse im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 28. Juni wurde die unterzeichnete Beitrittsurkunde beim Europarat hinterlegt. Das Übereinkommen trat 3 Monate nach der Hinterlegung der Beitrittsurkunde – und somit am 1. Oktober 2023 – in der EU in Kraft. Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention entbindet die EU-Mitgliedstaaten nicht davon, die Konvention selbst zu ratifizieren.