Österreichweiter Ausbau der Schutzunterkünfte
Auf Basis einer Vereinbarung gemäß Artikel (Art.) 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) schießt der Bund insgesamt 12 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Schutzunterkünfte zu.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 23 dazu, Maßnahmen zu treffen, "um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen".
Grundsätzlich besteht in Österreich bereits ein breites Angebot an Schutzunterkünften (Frauenhäuser und Übergangswohnungen) für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Die Praxis hat aber gezeigt, dass der Bedarf noch nicht gänzlich gedeckt ist.
Da die Bereitstellung und Finanzierung von Schutzunterkünften in Österreich prinzipiell in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, wurde zwischen Bund und Ländern in der ersten Jahreshälfte 2023 eine sogenannte Art. 15a B-VG-Vereinbarung zum Ausbau des Angebots verhandelt (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE). Auf Basis dieser historischen Vereinbarung stellt der Bund über einen Zeitraum von 4 Jahren den Ländern insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Diese zusätzlichen Mittel des Bundes tragen erheblich zur weiteren Umsetzung des Artikel 23 der Istanbul-Konvention bei. Sie sind primär dem Ausbau von Übergangswohnungen gewidmet. Bis zum Jahr 2025 werden mit diesen Mitteln mindestens 180 zusätzliche Plätze geschaffen – nämlich mindestens 90 Plätze für Frauen sowie 90 Plätze für deren Kinder – und die notwendige begleitende Beratung und Betreuung gewährleistet. Zielgruppe von Übergangswohnungen sind gewaltbetroffene Frauen, die nicht mehr den hohen Schutz eines Frauenhauses benötigen, aber dennoch weiterhin Schutz und Betreuung, um sich tatsächlich nachhaltig aus einer Gewaltbeziehung zu lösen.