Hintergrund

Internationales Engagement

Gewalt gegen Frauen ist ein weltweit verbreitetes Phänomen. Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau ("CEDAW-Ausschuss“) des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (nachfolgend "CEDAW") trug mit seiner "Allgemeinen Empfehlung Nummer 19" (1992) dazu bei, Gewalt gegen Frauen als eine Form der Diskriminierung von Frauen anzuerkennen.

1993 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine "Erklärung zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen", welche die Grundlage für das internationale Handeln zur Bekämpfung von  Gewalttaten darstellt. 1995 bestimmten die "Erklärung von Peking und ihr Aktionsprogramm" die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen als ein strategisches Ziel. 2006 veröffentlichte der Generalsekretär der Vereinten Nationen eine eingehende Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen. In dieser Studie wird auf die Erscheinungsformen und den internationalen Rechtsrahmen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen eingegangen.

Als regionales Instrument vervollständigt und erweitert die Istanbul-Konvention den Menschenrechtsschutzbereich. Weitere spezifische, regionale Übereinkommen im Bereich Gewalt gegen Frauen sind das "Interamerikanische Übereinkommen zur Verhinderung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" (auch bekannt als "Konvention Belém do Parà", 1994) sowie das "Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker" (auch bekannt als "Maputo-Protokoll", 2003).

Weitere spezifische internationale Konventionen (siehe auch "Weitere internationale Abkommen und europarechtliche Regelungen")
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Initiative des Europarates

Der Europarat setzt bereits seit den 1990er Jahren Initiativen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Er erarbeitete unter anderem im Jahr 2002 "Empfehlungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt" und führte von 2006-2008 eine umfassende, europaweite Kampagne zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen durch. Die Kampagne hat das Ausmaß des Problems in Europa aufgezeigt und dazu beigetragen, die Bekämpfung der unterschiedlichen Formen von Gewalt auf die politische Tagesordnung zu setzen. Zudem wurde in Folge einer Evaluierung der nationalen Maßnahmen die Notwendigkeit der Harmonisierung der Gesetze aufgezeigt, um zu gewährleisten, dass Opfern in ganz Europa in gleichem Maße Unterstützung und Schutz zuteilwird. Das Ende der Kampagne wurde von dem Beschluss gekrönt, eine Konvention auszuarbeiten, die alle Formen von Gewalt gegen Frauen umfasst. Auch Österreich brachte sich in die zweijährigen Verhandlungen des Vertragstextes intensiv ein.

Am 11. Mai 2011 wurde schließlich das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten in Istanbul unterzeichnet. Auch Österreich unterzeichnete die Konvention in Istanbul und ratifizierte diese bereits am 14. November 2013. Die Konvention trat am 1. August 2014 in Österreich in Kraft.

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Fragen und Antworten

Der Langtitel der Konvention lautet "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Da das Abkommen im Jahr 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde, trägt es den Kurztitel "Istanbul-Konvention".

Ein aktueller Überblick über den Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen ist auf der Website des Europarates zu finden.

Die Türkei trat aus der Konvention aus und ist seit 1. Juli 2021 kein Vertragsstaat mehr.

Zudem trat die EU als erste internationale Organisation der Konvention bei. Die EU unterzeichnete die Konvention bereits am 13. Juli 2017. Nach jahrelangen Verhandlungen trat die Konvention am 1. Oktober 2023 in der EU in Kraft.

Weiterführende Links

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Die Staaten Bulgarien, Litauen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn haben die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert.

Die Istanbul-Konvention ist als völkerrechtlicher Vertrag für alle Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, rechtlich bindend.

Der Nationalrat hat anlässlich der Genehmigung der Konvention in Österreich beschlossen, dass dieser Staatsvertrag (im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 Ziffer 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)) durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist. Die Istanbul-Konvention ist somit nicht unmittelbar anwendbar und kann folglich auch nicht die unmittelbare Grundlage für eine Gerichtsentscheidung sein.

Die Konvention sieht einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, der beurteilt, wie gut ihre Bestimmungen in die Tat umgesetzt werden. Dieser Überwachungsmechanismus besteht aus zwei Pfeilern:

  • der Expertinnen- und Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) und
  • dem Ausschuss der Vertragsparteien, ein politisches Gremium, das sich aus den nationalen Vertretern der Länder zusammensetzt, die das Übereinkommen ratifiziert haben.

Ihre Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen werden der besseren Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten dienen und die Wirksamkeit des Übereinkommens für die Zukunft gewährleisten.

Weitere Informationen zum Überprüfungsmechanismus sind im Bereich „Staatenprüfung“ zu finden.