Das Modell der bundesländerübergreifenden Aufnahme von Hochrisikoopfern in Frauenhäusern wird zumindest bis Ende 2027 weitergeführt.
Auf Basis einer Vereinbarung gemäß Artikel (Art.) 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) schießt der Bund insgesamt 12 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Schutzunterkünfte zu.
Die überarbeitete Website der Nationalen Koordinierungsstelle bietet Interessierten einen Überblick über die Aufgaben der Koordinierungsstelle sowie über den Schutzbereich der Istanbul-Konvention.
Mit Übermittlung des 2. Umsetzungsberichts an den Europarat wurde die Basisevaluierung abgeschlossen.
6 Jahre nachdem die EU die Konvention unterzeichnet hat, ist der Beitritt vollendet. Dies ist ein aktiver und sichtbarer Schritt zur Stärkung des Gewaltschutzes und Gewaltprävention in der EU.