In Gewaltambulanzen (auch klinisch-forensische Untersuchungsstellen) können Opfer – unabhängig von Alter und Geschlecht – Spuren und Beweise kostenlos und ohne eine Anzeige erstatten zu müssen, dokumentieren lassen.
Gewaltprävention und Gewaltschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die eine institutionenübergreifende Zusammenarbeit verlangen. Am 26. November 2024 fand der 5. Gewaltschutzgipfel statt, der erneut eine Plattform für den interdisziplinären und fachlichen Austausch bot.
Zwangsheirat ist eine massive Menschenrechtsverletzung und Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Der KOMPASS bietet Fachkräften umfassende Handlungsorientierung und Information mit dem Ziel, Betroffene noch besser zu schützen.
Die GREVIO-Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie die österreichische Stellungnahme dazu wurden am 10. September 2024 veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf die Fortschritte in den Bereichen Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit für gewaltbetroffene Frauen.
Mit der "Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich" wird das bestehende Beratungsnetz noch stärker vernetzt und sichtbarer gemacht. Ziel ist, allen Frauen in Österreich frühzeitig die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen.
Die EU-Richtlinie trat Mitte Juni 2024 in der EU in Kraft. Sie ist die erste spezifische EU-Rechtsvorschrift zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen, eine Unterarbeitsgruppe der Task Force Menschenhandel, veröffentlichte ihren 5. Umsetzungsbericht der Jahre 2021-2024. Im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wurden Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und zur Prävention von Ausbeutung erarbeitet
Am 13. März 2024 nahm die österreichische Bundesregierung den siebten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Ministerrat an und setzt damit den Kampf gegen Menschenhandel fort.
Das Modell der bundesländerübergreifenden Aufnahme von Hochrisikoopfern in Frauenhäusern wird zumindest bis Ende 2027 weitergeführt.
Auf Basis einer Vereinbarung gemäß Artikel (Art.) 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) schießt der Bund insgesamt 12 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Schutzunterkünfte zu.